Die Generalversammlung der Mitglieder (Anteilseigner) ist das oberste Entscheidungsgremium der Genossenschaft.

Die Mitglieder entscheiden u.a. über Satzungsänderungen, sie wählen den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Generalversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr (gleich Geschäftsjahr) statt. Sie nimmt den Bericht des Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand.

Die Zahl der Mitglieder ist von der Gründungsversammlung am 30.04.2009 bis heute (6. Jan. 2019) auf 100 Mitglieder angestiegen.

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RA Angelika Majchrzak-Rummel

Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2012-011

 

Filiale Büchenbach der Raiffeinsenbank Roth-Schwabach. Das Gebäude hat Misch-Nutzung, da sich neben der Bankfiliale auch einige Miet-Wohnungen im Gebäude befinden.

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